Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 steht vor der Tür und bringt spannende Neuerungen für Menschen mit Einschränkungen, die Onlineangebote derzeit nur schwer oder gar nicht nutzen können. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Gesetz in Kraft und soll die Barrierefreiheit von Websites erheblich verbessern. In diesem Jahr liegt der Fokus besonders stark auf der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und dem Abbau von Barrieren auf Websites.
Doch wer ist von diesen Änderungen betroffen? Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Institutionen, die öffentlich zugängliche Websites betreiben, zur Einhaltung der neuen Vorschriften verpflichtet. Das betrifft vor allem Organisationen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten, aber auch staatliche Stellen und gemeinnützige Einrichtungen. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Onlineangebote für alle Menschen, unabhängig von ihrer Einschränkung, zugänglich sind.
Wer ist nicht betroffen?
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Kleinunternehmer sind von den Anforderungen des BFSG 2025 nicht direkt betroffen. Konkret sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erzielen, von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Unternehmen die Barrierefreiheit komplett ignorieren sollten. Auch für Kleinunternehmen ist es von Vorteil, eine barrierefreie Website anzubieten, um breitere Zielgruppen zu erreichen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Warum solltest du diese Änderungen nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance sehen? Mit der richtigen Umsetzung kannst du nicht nur die Zugänglichkeit deiner Seite deutlich verbessern, sondern auch eine breitere Zielgruppe ansprechen und deine Besucherzahlen erhöhen. Wohlmöglich bringt dir das sogar einen Wettbewerbsvorteil.
Der Stichtag
Am 28. Juni 2025 wird es ernst: Ab diesem Datum gelten die neuen Vorschriften des BFSG verbindlich. Unternehmen und Institutionen, die den Anforderungen nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. Besonders für große Unternehmen ist es daher wichtig, bereits jetzt mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards zu beginnen, um fristgerecht alle Anforderungen zu erfüllen.
Fristen und Übergangsregelungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 offiziell in Kraft. Für Websites, die bereits vor diesem Stichtag online sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030. Das bedeutet, dass Unternehmen, die eine bestehende Website betreiben, in manchen Fällen noch bis zu fünf Jahre Zeit für die vollständige Anpassung an die barrierefreien Webstandards haben.
Allerdings gibt es keine allgemeine Garantie für diese Frist. Unternehmen sollten sich individuell informieren, ob ihre Website unter diese Regelung fällt. Zudem wird empfohlen, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, da barrierefreie Webstandards oft eine umfassende Überarbeitung erfordern. Weitere Informationen dazu und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hier kannst du dich erkundigen, ob du durch die Übergangsregelung begünstigt wirst: BMAS – Barrierefreie digitale Angebote.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Viele Unternehmen fragen sich, welche Kosten mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen verbunden sind. Die gute Nachricht: Es gibt Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Besonders relevant ist hier der Zuschuss von Aktion Mensch, der gemeinnützige Organisationen unterstützt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Wichtige Infos zum Zuschuss:
- Zuschüsse: Diese werden für die barrierefreie Umgestaltung von Websites gewährt. Wichtig zu beachten ist, dass der Zuschuss nur verfügbar ist, wenn der Auftrag zur Umsetzung vor dem Stichtag (28. Juni 2025) abgeschlossen wird.
- Schnellcheck: Um herauszufinden, ob du für den Zuschuss in Frage kommst, kannst du den Schnellcheck von Aktion Mensch nutzen. Dieser zeigt dir rasch, ob deine Website förderfähig ist.
- Weitere Infos: Weitere Details zur Förderung und den genauen Anforderungen findest du auf der Infoseite von Aktion Mensch.
Solltest du beim Schnellcheck grünes Licht bekommen, kannst du grundsätzlich davon ausgehen, dass du die Förderung erhältst, um deine Website barrierefrei zu gestalten – allerdings kann eine endgültige Bestätigung nach einer weiteren Prüfung erforderlich sein.
Die wichtigsten Änderungen im BFSG 2025
Das BFSG 2025 bringt eine Reihe von Veränderungen, die nicht nur für Menschen mit Einschränkungen, sondern auch für alle, die ihre Websites zugänglicher gestalten möchten, von Bedeutung sind. Besonders wichtig sind die Vorgaben zu barrierefreien Webdesigns, die unter anderem folgende technische Anforderungen umfassen:
- Lesbarkeit von Texten: Texte müssen gut lesbar sein, auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, dabei helfen z.B. starke Kontraste und größere Schriftgrößen.
- Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder auf der Website müssen mit beschreibenden Texten versehen werden, damit sie auch für blinde oder sehbehinderte Nutzer verständlich sind und einen Mehrwert liefern.
- Verbesserte Tastatursteuerung: Websites müssen vollständig mit der Tastatur navigierbar sein, damit Menschen mit motorischen Einschränkungen keine Maus benötigen, um alle Inhalte zu erreichen.
- Anpassung der Farbwahl: Farben sollten so gewählt werden, dass sie auch von Menschen mit Farbsehschwächen gut erkannt werden können.
Aktuelle Studien oder Umfragen zur Barrierefreiheit
Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Websites immer noch nicht barrierefrei sind. Laut einer Untersuchung der Aktion Mensch sind rund 70 % der deutschen Unternehmenswebsites nicht vollständig barrierefrei. Dies bedeutet, dass viele Menschen mit Einschränkungen immer noch Schwierigkeiten haben, digitale Angebote zu nutzen. Das BFSG soll hier Abhilfe schaffen und Unternehmen dazu ermutigen, sich mit dem Thema Barrierefreiheit intensiver auseinanderzusetzen.
Reaktionen aus der Wirtschaft und von Verbänden
Die Reaktionen auf das neue Gesetz sind gemischt. Während Verbände für Menschen mit Behinderungen die neuen Regelungen ausdrücklich begrüßen, sehen einige Unternehmen die Umstellung als Herausforderung. Wirtschaftsverbände fordern mehr Zeit und finanzielle Unterstützung, während Behindertenverbände eine konsequente Umsetzung fordern. Trotz dieser Debatten steht fest: Barrierefreiheit wird in Zukunft ein entscheidender Faktor für digitale Angebote sein.
Unsere Lösung für dich
Das BFSG 2025 bringt neue Standards – eine Herausforderung, die wir als Chance sehen! Als erfahrene Webdesign- und Marketingagentur sind wir genau der richtige Partner, um dich auf diesem Weg zu unterstützen. Wir kennen die Anforderungen des BFSG 2025 in- und auswendig und gestalten seit vielen Jahren Websites, die nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch mit ansprechendem Design und hoher Funktionalität überzeugen.
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Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit
Wenn du noch weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit und den neuen Vorgaben im Rahmen des BFSG 2025 erhalten möchtest, dann sprich uns doch einfach an oder lese einen noch ausführlicheren Beitrag zu diesem Thema unter folgendem Link:
Barriere Website Pflicht
Bildnachweis für diesen Beitrag: Side view of woman in wheelchair using laptop outdoors @ freepik (CC-0)
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